1. Der Unterricht
1.1 Vor Unterrichtsbeginn
- Ich soll morgens pünktlich, aber nicht früher als 10 Minuten vor Unterrichtsbeginn zur Schule kommen. Ich warte bis zum Läuten vor dem Schulhaus und gehe dann ruhig zu meinem Klassenzimmer.
- Meine Eltern oder andere Begleiter dürfen nicht mit auf das Schulgelände kommen. Dies unterstützt mich darin, selbständig zu sein und es dient der Sicherheit aller.
- Wenn mein Unterricht erst zur zweiten oder einer späteren Stunde beginnt, muss ich bis zum Läuten leise vor dem Schulgebäude warten.
- Die Klassen des E-Baus müssen vor dem Gebäude auf ihre Lehrkraft warten.
- Fahrräder müssen am Fahrradständer abgestellt werden.
- Fahrzeuge mit Kennzeichen müssen auf dem Parkplatz abgestellt werden.
1.2 Die Unterrichtsstunde
Ich kann nur etwas lernen, wenn ich aufmerksam und engagiert am Unterricht teilnehme. Daher sind die folgenden Regeln unbedingt einzuhalten!
- Der Unterricht beginnt mit dem Läuten.
- Ich muss immer alle meine Arbeitsmaterialien für den jeweiligen Unterricht dabeihaben und ich bin dafür verantwortlich, dass alles einsatzbereit ist und funktioniert.
- Ich fertige meine Hausaufgaben, Wochenpläne, Lernwegelisten und andere Lernzeitaufgaben ordentlich an.
- Ich nehme aktiv am Unterricht teil.
- Ich bin verpflichtet, alles zu unterlassen, was die Stunde stören könnte.
- Das Mitbringen von Spielsachen und Sammelkarten aller Art ist verboten. Ausnahmen sind nur in Absprache mit einer Lehrkraft möglich.
1.3 Unterrichtsende
- Die Lehrkraft entscheidet, wann der Unterricht beendet ist und ich meine Sachen zusammenpacken darf.
- Die ganze Klasse ist dafür verantwortlich, dass der Unterrichtsraum sauber und ordentlich verlassen wird:
- Jeder muss jeden Tag dafür sorgen, dass der eigene Platz aufgeräumt ist, dass kein Abfall mehr auf dem Boden liegt und die Tischplatte sauber ist. Jeder stellt seinen eigenen Stuhl hoch.
- Für die abschließende Reinigung des Klassenzimmers ist der Klassendienst verantwortlich, egal, von wem Müll oder Schmutz stammen! Der Klassendienst stellt auch alle ungenutzten Stühle hoch.
- Ich darf das Klassenzimmer erst nach dem Läuten verlassen. Ich muss ruhig und geordnet aus dem Schulhaus gehen und mich dann auf den kürzesten und sichersten Heimweg machen.
2. Die Pausen
2.1 Die kleine Pause („5-Minuten-Pause“)
- Ich verbringe die kleine Pause ausschließlich und ruhig im Klassenzimmer.
- Das Zimmer darf ich nur verlassen, um auf die Toilette zu gehen oder um den Raum zu wechseln. Dabei verhalte ich mich ruhig.
- In der kleinen Pause bereite ich mich auf die nächste Stunde vor. Ich darf auch eine Kleinigkeit essen oder trinken.
- Mit dem Läuten sitze ich auf meinem Platz und habe nur noch meine Materialien für den Unterricht auf dem Tisch liegen.
- In den Fachräumen gelten darüber hinaus besondere Regeln, die von der zuständigen Lehrkraft erklärt werden.
2.2 Die große Pause („Hofpause“)
- Ich verbringe die große Pause auf dem Schulhof, das Schulgelände darf ich nicht verlassen.
- Ich halte mich nur auf den für die Pause vorgesehenen Flächen auf. Verbotene Orte sind z.B. Gebüsche, Treppen, die Fahrradständer und der Pavillon.
- Ich gehe sorgsam mit den Spielgeräten um.
- Der Rindenmulch dient nur als Fallschutz, ich werfe ihn nicht herum.
- Wenn ich die Kletterwand hinaufklettere, muss ich auch wieder hinunterklettern. Es ist verboten, den Zaun zu übersteigen.
- Mit Bällen spiele ich nur auf dem Fußballplatz oder auf der Tischtennisplatte. Außerhalb dieser Orte muss ich den Ball tragen.
2.3 Die Regenpause
- Grundsätzlich gelten für die Regenpause die gleichen Regeln wie für die 5-Minuten-Pause.
- Ich bleibe während der Regenpause in dem Zimmer, in dem ich zuletzt Unterricht hatte. Ich achte auf eine angemessene Lautstärke und halte mich nicht im Differenzierungsraum auf.
- Die Aufsicht führt die zuständige Lehrkraft.
3. Schutz der Gesundheit
Folgende Dinge darf ich nicht mit auf das Schulgelände bringen:
- Konsumgüter, die illegal sind oder einem Verkaufsverbot an Kinder und Jugendliche unterliegen (z.B. E-Zigaretten, Zigaretten, Alkohol, sämtliche Drogen),
- Konsumgüter, die für Kinder schädlich oder ungeeignet sind (z.B. Energy-Drinks),
- Waffen jeglicher Art (auch kleine Messer, Spielzeug-Waffen und Attrappen sind verboten).
Körperverletzungen werden an unserer Schule nicht geduldet: Jede Art von Gewalt wie z.B. Schubsen oder Schlagen, ist zu unterlassen!
Zur Verhütung von Unfällen gelten diese Regeln:
- Fußballspielen auf dem roten Platz: die Sekundarstufe darf nur auf das hintere Tor Richtung Zaun, die Grundschule darf nur auf das vordere Tor Richtung Schule spielen.
- Das Werfen von sämtlichen Dingen (z.B. Steine, Flaschen, Schneebälle, Holz) ist verboten.
- Im Schulhaus darf ich nicht rennen.
- Die Treppen müssen freigehalten werden, ich darf darauf nicht verweilen.
- Fluchtwege und Fluchttüren dürfen nicht mit Stühlen und Tischen zugestellt werden.
Verletzungen und Unfälle, die dennoch geschehen, sind sofort einer Lehrkraft zu melden!
4. Kleidung
Kleidung soll dem Anlass „Schule“ angemessen sein. Sie darf niemanden vom Unterricht ablenken.
- In der Unterrichtszeit darf ich weder Kappen, Mützen noch sonstigen Accessoires zur Kopfbedeckung tragen.
- Bauch, Dekolleté und Gesäß müssen anständig bedeckt sein.
- Jegliche Form der Vermummung ist verboten.
- Bilder und Aufdrucke dürfen nicht beleidigend oder provokant sein.
- Schulkleidung muss sauber sein.
5. Essen und Trinken
5.1 Essen
- Während des Unterrichts darf ich nichts essen, denn das lenkt vom Lernen ab und kann störend wirken.
- Das Kaugummikauen ist auf dem gesamten Schulgelände verboten.
- Snacks wie Chips, Süßigkeiten, Instant-Nudeln oder Fast-Food sind keine gesunden Lebensmittel und Knabbereien wie Sonnenblumenkerne verschmutzen die Räumlichkeiten und die Außenbereiche. Solche Nahrungsmittel dürfen daher nur zu besonderen Anlässen nach Absprache mit einer Lehrkraft in die Schule mitgebracht werden.
- In der Mittagspause kann man entweder in der Mensa essen oder sich ab Klasse 5 etwas zum Mittagessen mitbringen. Ich darf mir kein Essen von außerhalb liefern lassen!
5.2 Trinken
- Während des Unterrichts darf ich nur etwas trinken, wenn ich den Unterricht dadurch nicht störe.
- Ich bringe nur wiederverschließbare Getränke mit (Dosen z.B. sind verboten).
- Glasflaschen müssen vor Bruch geschützt sein.
6. Toilettenbesuche
- Den Toilettengang erledige ich vor der ersten Stunde, in den kleinen Pausen, zu Beginn oder am Ende der großen Pausen sowie nach Unterrichtsende.
- Die Toiletten sind keine Aufenthaltsräume und ich muss sie zügig wieder verlassen.
- Eine Toilettenkabine darf ich nur allein betreten.
- Sind alle Toiletten besetzt, warte ich auf dem Flur
- Spätestens ab der Sekundarstufe ist von gesunden Kindern zu erwarten, dass sie nur im absoluten Notfall bzw. Ausnahmefall während des Unterrichts auf die Toilette gehen. So werden die mit den Toilettengängen verbundenen Störungen des Unterrichts vermieden.
7. Elektronische Geräte
7.1 Smartphones, Handys und Smartwatches
Die Schule haftet nicht für meine elektronischen Geräte. Ich sollte sie zu Hause lassen. Wenn ich ein Smartphone, ein Handy, eine Smartwatch o.ä. mitnehme, darf ich sie auf dem Schulgelände nur unsichtbar und lautlos mit mir führen. Halte ich mich nicht daran, können diese Geräte von einer Lehrkraft bis zum Ende des Schultages abgenommen werden.
7.2 Schul-iPads/ Computer
- Ich gehe sorgsam mit den Computern und Schul-iPads um.
- Die iPads muss ich wieder ordentlich einsortieren.
- Ich darf ausschließlich Apps oder Internetseiten aufrufen, die von der Lehrperson vorgegeben sind.
- Ohne Genehmigung darf ich keine Fotos oder Screenshots machen.
- Ich darf nur meine eigenen Accounts nutzen.
8. Entschuldigungspflicht im Krankheitsfall und Beurlaubung
Schülerinnen und Schüler sind gesetzlich verpflichtet, die Schule regelmäßig zu besuchen.
- Eine Beurlaubung vom Besuch der Schule ist lediglich in besonders begründeten Ausnahmefällen und nur auf schriftlichen Antrag möglich. Hierfür müssen meine Erziehungsberechtigten rechtzeitig mit der Klassenlehrkraft Kontakt aufnehmen.
- Wenn ich krank bin und daher nicht in die Schule gehen kann, muss ich mich rechtzeitig und gültig krankmelden und entschuldigen.
- Werde ich während des Schulbesuchs krank, muss ich mich von meiner Lehrkraft vom Unterricht befreien lassen.
- Wenn ich gefehlt habe, bin ich selbst dafür verantwortlich, mich über den versäumten Unterrichtsstoff zu informieren und diesen nachzuholen.
Die genauen Regelungen für Beurlaubung, Krankmeldung und Befreiung vom Unterricht stehen im Schillerheft/ im Lerntagebuch und müssen befolgt werden.